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"Sie sind nicht der, als der Sie sich verkaufen"

Wetter, 23.05.2007, Von Roland Müller

Wetter. "Stehen Sie zu ihrer Tat, setzen Sie sich mit ihr auseinander": Der Appell, den Prof. Johannes Hebebrand, Kinder- und Jugendpsychiater aus Essen, an den wegen Mordes angeklagten Philipp J. (20) richtete, ließ gestern im Schwurgerichtssaa

Und der sachverständige Gutachter begründete auch sogleich den Sinn seiner Worte: "Ich muss hier eine Empfehlung aussprechen, ob Ihre Tat nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird."

Und darauf zielt der Appell: Bekennt sich der 20-jährige Philipp J. zu der Tat in allen Einzelheiten, verzichtet er auf Ungereimheiten in seinen Aussagen, dann schließt das eine "Nachreife" nicht aus und macht die Anwendung des Jugendstrafrechtes möglich.

"Abgeschlossene Entwicklung"?

Hingegen, und das stimmte Prof. Hebebrand "nachdenklich", beruft sich Philipp J. weiter auf Erinnerungslücken, kann sich nicht erklären, wie ein zweites Telefonkabel an den Tatort gelangte, und warum er in jener Nacht, mit einer schweren Maglite-Taschenlampe in der Hand, an der Haustüre der Familie O. schellte, dann würde man sachverständig wohl von einer "abgeschlossenen Entwicklung" sprechen, bei der Jugendstrafrecht nicht mehr zur Anwendung kommt.

Pflichtverteidiger Rudolf Esders standen Sorge und Kummer förmlich ins Gesicht geschrieben, als er um eine Unterbrechung bat, um mit seinem Mandanten zu sprechen. In der Mittagspause wurde dann unter Prozessbeteiligten gerätselt, ob denn eine Erklärung des Angeklagten zu erwarten sei, die dem Prozess eine Wende geben würde. Die gab es nicht, denn Philipp J. ließ über seinen Verteidiger nur erklären, dass er die Taschenlampe aus dem Pkw zum nur 15 Meter entfernten Haus mitgenommen habe, um in der Dunkelheit besser sehen zu können: Sein Augenlicht, so der Brillenträger, sei nicht das Beste, die optische Achse verschoben.

So recht mochte das Richter Dr. Frank Schreiber nicht glauben, ihm war schwer zu vermitteln, "warum man eine Taschenlampe mitnimmt für einen kurzen Weg zum Haus, aus dem noch Licht aus einem Fenster dringt." Philipp J. kann diese Bedenken nicht zerstreuen: Er zuckt mehrfach mit den Schultern, dreht seine Handflächen nach oben und sagt: "Es war eben so."

Und dann berichtet Jugendgerichtshelfer Roland Fricke eine Stunde lang über mehrere Gespräche, die er mit dem Angeklagten führte, seiner Mutter, mit Schulfreunden und mit Arbeitgebern, bei denen sich J. ein nicht unerhebliches "Taschengeld" dazuverdiente. Fricke spricht von einem "einsamen Menschen, der emotional unterversorgt ist". In den Gesprächen habe er zwar "freundlich und angemessen" reagiert, doch dann wandte sich der Jugendgerichtshelfer direkt an Philipp J.: "Sie haben Fassaden aufgebaut, verkaufen sich als jemand, der Sie gar nicht sind."

Hilflosigkeit hinter Arroganz versteckt

In seinem Fazit spricht Roland Fricke dann "von einer nicht abgeschlossenen Persönlichkeitsentwicklung", die an verschiedenen Merkmalen abzulesen sei. Dazu zählten: Hilflosigkeit, die sich hinter Arroganz verstecke, das nicht zielgerichtete Leben für den Augenblick, "spielerisches" Benehmen, das sich im viel zu schnellen Auto fahren widerspiegele, und "fassadenhaftes Verhalten". Empfehlung des Jugendgerichtshelfers: Jugendstrafrecht.

Vorsitzender Richter Dr. Schreiber fragt nach und möchte gerne wissen, "wie authentisch" ein Mensch zu beurteilen ist, der im Gespräch Fassaden aufbaue, dem Gesprächspartner als jemand erscheine, der er gar nicht ist. So tiefen-psychologische wollte Roland Fricke seinen Bericht nicht verstanden wissen und verwies auf Gutachter und Jugendpsychiater Prof. Johannes Hebebrand. Der stellt am Dienstag, 29. Mai, sein Gutachten vor.

 

www.winfried-sobottka.de        www.freegermany.de      www.sexualaufklaerung.at        http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

In dem folgenden Artikel aus der Online-Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, "Der Westen", werden der Gutachter Prof. Dr. Johannes Hebebrand, Essen, (von mir gelb unterlegt) und einer von Philipps Pflichtanwälten, Rechtsanwalt Rudolf Esders (von mir grün unterlegt), zitiert.  

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